Impressum / AGB
Impressum
Kontaktadresse
Fahrschule Gina Rolli, Gina Rolli, Bertiswilstrasse 46, 6023 Rothenburg
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Handelsregistereintrag
Eingetragener Firmenname: Fahrschule Gina Rolli
CHE-354.024.055
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AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Abmeldungen müssen mindestens 24h vor dem Termin telefonisch oder schriftlich bei der Fahrschule erfolgen, ansonsten wird der volle Betrag verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall kann die Fahrschule ein Arztzeugnis verlangen, welches innert 5 Arbeitstagen vorzuweisen ist. Ansonsten können auch diese Lektionen verrechnet werden. Bei Verspätungen ist die Fahrschule Gina Rolli umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von max.15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht aufAlkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Gina Rolli vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale
Der Fahrschüler ist während der Fahrstunde sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Gina Rolli versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von CHF 100.- wird spätestens bei der zweiten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.
Zahlungsbedingungen
Die ​Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Fahrstunde in Bar oder per TWINT.
Auf äussersten Wunsch, z.B. der Eltern, dem Arbeitgeber ist auch eine Rechnung möglich. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden.
Änderungen der ABG
Die Fahrschule Gina Rolli behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstad
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz Fahrschule Gina Rolli.